Personal- und Organisationsentwicklung
Seminar: 3.2 Einführungstage für neue Auszubildende - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: 3.2 Einführungstage für neue Auszubildende
Untertitel
Veranstaltungsnummer 3.2
Semester 2.Halbjahr 2017
maximale Teilnehmendenanzahl 14
Heimat-Einrichtung Personal- und Organisationsentwicklung
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Weiterbildung
Erster Termin Mi., 02.08.2017 09:00 - 16:00, Ort: (V01 3-322)
Art/Form
Anmeldeschluss 26.7.2017
Schwerpunkte - Aufbau und Struktur der Universität
- Einblick in die verschiedenen Ausbildungsberufe der Universität
- Informationen über Serviceeinrichtungen und Interessenvertretungen der Universität
- Kennen lernen ausgewählter Organisationseinheiten
Zielgruppen Neu eingestellte Auszubildende der Universität Oldenburg

Veranstaltungsort / Veranstaltungszeiten

(V01 3-322) Mittwoch. 02.08.17 09:00 - 16:00
(W7 0-003) Donnerstag. 03.08.17 09:00 - 16:00

Kommentar/Beschreibung

Die Universität bildet in ihren Einrichtungen Auszubildende in 11 unterschiedlichen Berufen aus. Nur selten ist im Arbeitsalltag Zeit, sich über die Erwartungen an den eigenen Beruf auszutauschen und andere Berufe kennen zu lernen.
Neuen Auszubildenden soll an diesen Tagen die Gelegenheit gegeben werden, mehr über ihren Arbeitsplatz zu erfahren, sich an der Universität zu orientieren und ein Netzwerk zu bilden.

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Beschränkte Teilnehmeranzahl: Einführungstage für neue Auszubildende".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist möglich bis 15.08.2017, 23:59.
  • Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
    Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

Anmeldemodus

Die Auswahl der Teilnehmenden wird nach der Eintragung manuell vorgenommen.

Nutzer/-innen, die sich für diese Veranstaltung eintragen möchten, erhalten nähere Hinweise und können sich dann noch gegen eine Teilnahme entscheiden.

Die Anmeldung ist verbindlich, Teilnehmende können sich nicht selbst austragen.

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