- Zentrale Aspekte aus BBiG und TVA-L BBiG
- Vertiefung: Beendigung des Ausbildungsverhältnisses und Übernahmeregelungen
- Dienststellenspezifische Fragen zum BBiG und TVA-L BBiG
- Die Rolle der Berufsausbilder*innen im Verhältnis zu Personaldezernat und Personalrat
Berufsausbilder*innen müssen sich in ihrer Arbeit immer wieder mit arbeits- und tarifrechtlichen Fragen auseinandersetzen. Aufgrund ihrer zentralen Rolle in der Gestaltung der universitären Berufsbildung ist eine vertiefende Auseinandersetzung mit rechtlichen Rahmenbedingungen wie dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG), von großer Bedeutung. Neben diesen wichtigen rechtlichen Fragen stehen die Berufsausbilder*innen in der Ausübung ihrer Funktion in einem engen Verhältnis zum Personaldezernat und dem Personalrat. Im Zusammenspiel der verschiedenen Akteure stellen sich immer wieder Fragen nach den jeweiligen Rechten und Pflichten in der Begründung, dem Inhalt und der Beendigung des Berufsausbildungsvertrages und beim Thema der Übernahme.
Anhand der konkreten Fragen der teilnehmenden Berufsausbilder*innen werden in diesem Seminar sowohl die rechtlich relevanten Themen als auch die spezifische Rolle der Berufsausbilder*innen im Verhältnis zu Personaldezernat und Personalrat bearbeitet.
Themenübersicht:
- Zentrale Aspekte aus BBiG und TVA-L BBiG
- Vertiefung: Beendigung des Ausbildungsverhältnisses und Übernahmeregelungen
- Dienststellenspezifische Fragen zum BBiG und TVA-L BBiG
- Die Rolle der Berufsausbilder*innen im Verhältnis zu Personaldezernat und Personalrat
Anmelderegeln
Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Beschränkte Teilnehmendenanzahl: Tarifrecht für Ausbilder*innen".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
Die Anmeldung ist möglich bis 04.11.2021, 23:59.
Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
Anmeldemodus
Die Auswahl der Teilnehmenden wird nach der Eintragung manuell vorgenommen.
Nutzer/-innen, die sich für diese Veranstaltung eintragen möchten,
erhalten nähere Hinweise und können sich dann noch gegen eine Teilnahme entscheiden.
Die Anmeldung ist verbindlich, Teilnehmende können sich nicht selbst austragen.