Personal- und Organisationsentwicklung
Seminar: 3.5 Das NHG als rechtliche Grundlage der Universität - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: 3.5 Das NHG als rechtliche Grundlage der Universität
Untertitel
Veranstaltungsnummer 3.5
Semester 2.Halbjahr 2017
maximale Teilnehmendenanzahl 12
Heimat-Einrichtung Personal- und Organisationsentwicklung
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Weiterbildung
Erster Termin Do., 09.11.2017 09:00 - 12:30, Ort: (V01 3-322)
Art/Form
Anmeldeschluss 26.10.2017
Schwerpunkte - NHG als Grundlage des Verwaltungshandelns
- Aufbau und Inhalt des NHG
- Förderung des eigenständigen Arbeitens mit dem NHG
- Praxisbespiele
Zielgruppen Alle Beschäftigten, die sich mit dem NHG zur besseren Erledigung der dienstlichen Aufgaben vertraut machen wollen

Veranstaltungsort / Veranstaltungszeiten

(V01 3-322) Donnerstag. 09.11.17 09:00 - 12:30

Kommentar/Beschreibung

Das NHG bestimmt das Handeln der Universität in vielfacher Hinsicht. Es ist Grundlage des Verwaltungshandelns, macht Vorgaben zu Studium und Lehre, zu Gremien und zur Organisation, den Aufgaben der Hochschule und vieles mehr. Es gibt in der Universität kaum eine Einrichtung, in der das NHG keine Rolle spielt.

Ziel der Veranstaltung soll sein, sich so mit dem Aufbau und dem Inhalt des NHG (mit Ausnahme der Personalvorschriften) vertraut zu machen, dass gängige Fragen ohne Probleme selbst beantwortet werden können und Zusammenhänge klar werden. Ferner wird auch die Grundordnung der Universität am Rande thematisiert.

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Beschränkte Teilnehmeranzahl: Das NHG als rechtliche Grundlage der Universität".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist möglich bis 04.11.2017, 23:59.
  • Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
    Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

Anmeldemodus

Die Auswahl der Teilnehmenden wird nach der Eintragung manuell vorgenommen.

Nutzer/-innen, die sich für diese Veranstaltung eintragen möchten, erhalten nähere Hinweise und können sich dann noch gegen eine Teilnahme entscheiden.

Die Anmeldung ist verbindlich, Teilnehmende können sich nicht selbst austragen.

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