Die Stabsstelle Arbeitssicherheit berät Beschäftigte und Studierende rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Ziel unserer Arbeit ist die Förderung und Erhalt der Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten und Studierenden.
Die Umsetzung der für die Universität geltenden arbeits-, umwelt- und gesundheitsrelevanten Rechtsvorschriften wird von uns durch Informationsweitergabe, Beratungsangebote und aktive Mitarbeit unterstützt.
Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung für alle Beschäftigten gemäß § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1. Der Besuch dieser Pflichtveranstaltung hat spätestens zwei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.
Anmelderegeln
Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Beschränkte Teilnehmeranzahl: Erstunterweisung für alle neuen Beschäftigten".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
Die Anmeldung ist möglich bis 01.03.2018, 23:59.
Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
Anmeldemodus
Die Anmeldung ist verbindlich, Teilnehmende können sich nicht selbst austragen.